AGB

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

§ 1.1 Alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich Beratung) erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist.

§ 1.2 Unsere Leistungen sind: Ingenieur-Dienstleistungen, wie
Planung
Statische Berechnung
Beratung
Überwachung und Inspektion
Qualitätssicherung
Prüfung und Abnahme
Dokumentation
CAD-Konstruktionen

§ 1.3 Entgegenstehende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von AV-Projektmanagement ausdrücklich in schriftlicher Form anerkannt werden. Das Erbringen von Leistungen und Lieferungen ohne diese schriftliche Form begründet nicht die stillschweigende Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Kunden. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung den geänderten bzw. ergänzenden Bestimmungen in schriftlicher Form widerspricht. Alle übrigen Bestimmungen bleiben bei Widerspruch durch den Kunden wirksam.

§ 2 Vertragsabschluss

§ 2.1 Verträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form. Im Falle von Lieferungen übermittelt AV-Projektmanagement hierzu eine schriftliche Auftragsbestätigung. Im Falle von Dienstleistungen / Werkleistungen wird die schriftliche Form durch spezielle Dienstleistungsverträge bzw. Werkverträge gewahrt. Von AV-Projektmanagement dem Auftraggeber ggf. vorvertraglich überlassene Gegenstände sind ausschließlich geistiges Eigentum von AV-Projektmanagement. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Sollte kein Vertrag mit dem Auftraggeber zustande kommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die überlassenen Gegenstände unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen. Die vorvertraglich überlassenen Gegenstände dürfen nicht weiter benutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Haftungsbegrenzungsklauseln.

§ 2.2 Angebote von AV-Projektmanagement sind freibleibend. Vertragserklärungen beider Parteien bedürfen der Schriftform. In Zweifelsfällen ist das Angebot oder die Auftragsbestätigung von AV-Projektmanagement für den Vertragsinhalt maßgeblich.

§ 2.3 Zusagen gleich welcher Art, die eine weitergehende Einstandspflicht von AV-Projektmanagement begründen als in diesen Geschäftsbedingungen festgelegt sind, bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung durch AV-Projektmanagement.

§ 2.4 Garantieerklärungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch AV-Projektmanagement.

§ 2.5 Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von AV-Projektmanagement.

§ 3 Liefer- und Leistungstermine

§ 3.1 Liefertermine, sowie Termine zum Erbringen von Leistungen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind von AV-Projektmanagement ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet worden.

§ 3.2 Wenn AV-Projektmanagement durch Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder andere unverschuldete Umstände in der Auftragsführung gehindert ist, gelten Fristen - um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit am Ende der Behinderung - als verlängert. AV-Projektmanagement wird dem Auftraggeber die Behinderung schriftlich mitteilen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

§ 4.1 Die Vergütung richtet sich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nach unseren jeweils gültigen AV-Projektmanagement Preislisten.

§ 4.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, außer der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit. AV-Projektmanagement ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Skonto wird nicht gewährt. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit berechnet AV-Projektmanagement Zinsen in Höhe des jeweils in Deutschland gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes vom Tage der Rechnungsfälligkeit an.

§ 4.3 Sofern nach Aufwand abgerechnet wird, erfolgt dies unter Vorlage des AV-Projektmanagement - Tätigkeitsnachweises in Viertelstunden-Schritten. Angefangene Viertelstunden werden voll berechnet. Der Auftraggeber kann den dort getroffenen Festlegungen nur binnen zwei Wochen nach Rechnungslegung schriftlich widersprechen.

§ 4.4 Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen AV-Projektmanagement, die Ausführung von Leistungen und Lieferungen von der Vorauszahlung der gesamten oder eines Teils der vereinbarten Vertragssumme abhängig zu machen. Wird diese Vorauszahlung nicht nach einer angemessenen Frist erbracht, so ist AV-Projektmanagement berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4.5 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderungen, unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB, nicht an Dritte abtreten.

§ 4.6 AV-Projektmanagement behält sich das Eigentum und die vollständigen Rechte an den Vertragsgegenständen (Lieferungen) bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, AV-Projektmanagement bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltsgut unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über Rechte von AV-Projektmanagement zu unterrichten.

§ 5 Rechte

Alle Rechte an den Arbeitsergebnissen, insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte, stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich AV-Projektmanagement zu. Dies gilt auch, soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind. Der Auftraggeber hat an den Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

§ 6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die für die Auftragnehmerleistung erforderlich sind oder von AV-Projektmanagement als erforderlich angesehen werden. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

§ 7 Haftung

§ 7.1 AV-Projektmanagement haftet nur für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und fehlender schriftlich zugesicherter Eigenschaft. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden aus Mangel, entgangenem Gewinn oder entgangener Einsparung sind ausgeschlossen. Bestehen für Lieferungen und Leistungen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter, so haftet AV-Projektmanagement nicht. Insbesondere ist #die Haftung bei Nichtbeachtung der Lizenzbedingungen von Software ausgeschlossen. In jedem Falle ist die Haftung auf die Höhe des Nettobetrages der Rechnung der vertraglich vereinbarten Lieferung oder Leistung, die den Schaden ausgelöst hat, beschränkt.

§ 7.2 AV-Projektmanagement bleibt es ausdrücklich vorbehalten, den Einwand des Mitverschuldens zu erheben.

§ 7.3 Für alle Ansprüche gegen AV-Projektmanagement auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt, außer in den Fällen des Vorsatzes und bei Personenschäden, eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

§ 8 Schlussvorschriften

§ 8.1 Vertragsänderungen und / oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen.

§ 8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Kassel, Bundesrepublik Deutschland, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 8.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN-Kaufrecht.